Sportküstenschifferschein

Sportküstenschifferschein (SKS)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.


Voraussetzungen für die Prüfungszulassung:



Prüfung:
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung:

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen, einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten.


Praktische Prüfung:

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden.

Im Einzelnen werden gefordert: mit Antriebsmaschine und unter Segel

Pflichtaufgaben:
Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.



Sonstige Aufgaben:

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.
Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine:
Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung geprüft.


bild sks