Long Range Certificate (LRC)

Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

Zulassungsvoraussetzungen:
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • 1 Passbild (38x45mm) , neustes Datum, Name auf der Rückseite (neutraler Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)
  • Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr ( siehe Gebühren )
  • Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

Prüfung:
Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum SRC auf – es ist eine Erweiterung.

Theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Alle Kenntnisse des SRC
  • Kurzwelle, Grenzwelle
  • Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
  • Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
  • Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen
Dazu müssen zwei Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, einer besteht aus 24 Fragen (SRC), ein anderer aus 14 Fragen (LRC).
Die zugrundeliegenden Fragenkataloge gibt es unter www.elwis.de.

Bewerber mit Lese- und Rechtschreibstörung (Legastheniker, F81.0 bzw. F81.1 nach ICD-10)
Bei allen schriftlich abzulegenden Prüfungen ist im Fall einer bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesenen Legasthenie dem Bewerber auf Wunsch die Möglichkeit entweder einer ausschließlich mündlichen Prüfung oder einer Schreibzeitverlängerung zu gewähren.
Sofern sich bei Wahl der Schreibzeitverlängerung aus den zum Nachweis eingereichten Unterlagen zeitliche Angaben zur Schreibzeitverlängerung ergeben, sind diese Zugrunde zu legen.
In den übrigen Fällen soll eine Verlängerung von 10 % der Gesamtprüfungszeit erfolgen.
Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung, der mindestens 2 Wochen vor dem beantragten Prüfungstermin vorliegen soll, beantragt werden.
Ebenfalls muss die Legasthenie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche.
Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt unter Einbeziehung der allgemeinen gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt.
Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe, sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

Praktische Prüfung:
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen (terrestrischer Seefunk) abgewickelt.
Gleiches wird auch für den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat B und C) verlangt.

Im Einzelnen werden gefordert:

Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk:
  • Editieren eines DSC Controllers
  • Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms
  • Aussendung einer Notmeldung
  • Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung
  • Einleitung weiterer Maßnahmen

Pflichtaufgaben mobiler Seefunk Inmarsat C:
  • Konfigurieren der Anlage
  • Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms
  • Herstellen von Telexverbindungen
  • Beenden der Betriebsbereitschaft

Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat B:
  • Konfigurieren der Anlage
  • Herstellen von Sprechfunkverbindungen
  • Editieren und Abspeichern eines Textes
  • Herstellen von Telexverbindungen
  • Herstellen von Fax-Verbindungen

Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat C:
  • Editieren und Abspeichern eines Textes
  • Adressbuch anlegen
  • Log kontrollieren
  • Fax absenden
  • Access Code verwenden



bild lrc