Häufig gestellte Fragen

Allgemeines und ärztliches Attest:

Für welchen Bereich ist das Prüfungszentrum NRW Prüfungen zuständig?
Wir sind für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig.

Stellt jeder Arzt ein ärztliches Attest für Sportbootführerscheinbewerber aus?
Nein, bitte sprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt, ob dieser alle erforderlichen Unterlagen und die entsprechenden Farbunterscheidungskarten besitzt. Sollte ihr Arzt nicht alles untersuchen können, geht auch ein Augenoptiker, der nach DIN 58220 untersuchen kann und ein Hörgeräteakustikbetrieb. Wichtig ist, dass der Arzt am Schluss alles unterschreibt.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Dies ist ganz unterschiedlich und hängt von der Anzahl der Bewerber und Ihrer Prüfungsteile ab. Wir bemühen uns, die Prüfung ohne lange Wartezeiten durchzuführen. Zurzeit werden sie in einzelen Abschnitten bestellt.

Kann ich zur Prüfung meine Frau, Kinder oder Freunde mitbringen? Solange wir Corona haben, geht das leider nicht.

Gerne können Sie Frau, Kinder oder Freunde mitbringen. Allerdings ist die Prüfung keine öffentliche Veranstaltung und alle "Besucher", welche nicht an der Prüfung teilnehmen, müssen den Raum während der Prüfung verlassen. Gerne kann Ihre Begleitung auf Sie warten.



Anmeldung und Gebühren:

Bis wann muss die Prüfungsanmeldung spätestens beim Prüfungsausschuss eingegangen sein?
Der Anmeldeschluss liegt beim Sportbootführerschein bei mindestens 7 Tagen, Funk 14 Tagen und SKN 21 Tage vor dem Wunschtermin (Eingang der jeweils erforderlichen Anmelde- bzw. Zulassungsunterlagen einschl. der Gebühren beim Prüfungszentrum NRW).
Bei zu spät eingegangenen Anmeldeunterlagen bzw. Gebühren ist eine Teilnahme am Wunschtermin nicht gewährleistet.

Was sind Nebenkosten und was ist in Ihnen enthalten?
In den Nebenkosten der Prüfungsgebühren sind die Reisekosten und Raumkosten der Prüfungskommission enthalten.
Sie sind in den Gebühren für den Sportbootführerschein schon enthalten.
Für Funkzeugnisse und den Pyroschein (FKN) müssen sie mit der Prüfungsgebühr überwiesen werden.

Woher erhalte ich Unterlagen zur Prüfungsanmeldung?
Sie können sich ab sofort Online anmelden und bekommen den Termin sofort bestätigt,

Sie befinden sich im Service Bereich, unter Download auch alle Formulare, die Sie benötigen.
Wenn Sie an der Prüfung über eine Ausbildungsstätte teilnehmen, wenden Sie sich am besten an diese.

Ist eine Teilnahme an einem Kurs notwendig?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Kurs nicht notwendig, allerdings müssen Sie daran denken, dass Sie je nach Prüfung auch eine Praxisprüfung ablegen müssen.
Für diese müssen Sie ein zugelassenes Schiff mit einem Schiffsführer zur Verfügung stellen.
Wir empfehlen eine fundierte Ausbildung bei einer Ausbildungsstätte in Ihrer Nähe.

Welchen Sportbootführerschein benötige ich?
Das hängt davon ab, wo man fahren möchte.
Amtlich vorgeschrieben sind die Sportbootführerscheine Binnen zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, mit Ausnahme des Rheins (<15 m), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 3,68 kW (5 PS) auf dem Rhein ausgestattet sind.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind.

D.h. anders als auf der Straße benötigen Sie im Seegebiet den Seeschein und im Binnenbereich den Binnenschein.
Beim Binnenschein gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine freiwillige Segelqualifikation zu erwerben.
Dieser Segelzusatz soll einen Einblick ins Segeln geben, und wird ggf. von Vermietern beim Chartern von Jollen verlangt und wird auf bestimmten Gewässern benötigt.
 
Stellt die Prüfungskommission ein Boot zur praktischen Prüfung?
Nein. Die Prüfungsausschüsse nehmen nur die praktische Fahrprüfung ab.
Ein Prüfungsboot wird nicht und darf auch nicht gestellt werden.
Entweder der Bewerber wendet sich an eine Wassersportschule und kommt nach der Ausbildung auf diesem Boot zur Prüfung oder man muss das eigene Boot mitbringen.

Können bereits vorhandene Fahrerlaubnisse (SBF Seeschifffahrtsstraßen/Binnenschifffahrtsstraßen) mit auf den neuen Kartenführerschein eingetragen werden?
Ja, dazu müssen die alten SBF im Original bei der Prüfung abgegeben werden.

Wann kann ein vorläufiger SBF erteilt/bestellt werden und was kostet er?
Der vorläufige Sportbootführerschein (drei Monate gültig) kann mit de eingereichten Prüfungsunterlagen und am Prüfungstermin noch beantragt werden. Er wird dann entsprechend der beantragten Geltungsbereiche und Antriebsarten nach bestandener Prüfung zugeschickt. Bei Nichterscheinen oder Nichtbestehen der Prüfung/von Prüfungsteilen darf die Gebühr nicht erstattet werden und verfällt damit. Die Gebühr beträgt 23,83 Euro.


Sprechfunkzeugnisse:

Wie lange ist mein Sprechfunkzeugnis gültig?
Funkzeugnisse in der Sportschifffahrt sind lebenslang gültig.

Ist die Teilnahme an einem Kurs erforderlich?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Kurs nicht notwendig.

An welchem Funkgerät wird die Funkprüfung abgenommen?
Das Prüfungszentrum NRW des DMYV ist mit den Anlage ICOM IC-M323, ICOM-M503/DS 100 und ICOM-M505 ausgestattet.
Diese Anlagen werden zu den Prüfungen zum Funkbetriebszeugnis SRC und dem Sprechfunkzeugnis UBI mitgebracht.
Selbstverständlich können Sie auch die Sprechfunkanlage Ihrer Schule zu einer Prüfung mitbringen.
LRC Prüfungen finden an der Transas oder Frey PC Simulation statt.

Wahl der Funkanlage durch den Teilnehmer
Dem Teilnehmer obliegt die Wahl des Gerätes für die Prüfung. Er kann, anstatt der vom Prüfungsausschuss gestellten Geräte bzw. Simulationsanlagen, auch seine eigene, zugelassene und funktionsbereite Funkanlage bzw. Inmarsat-Anlage (mit geeignetem Netzteil und Antennen-Ersatzlast [Dummyload]) mitbringen. Durch den Teilnehmer mitgebrachte Geräte muss die Programmierung (Menüführung) Prüfungskonform sein. Die Anlagen müssen angemeldet sein, um entsprechende MMSI und ATIS-Kennungen von der BNetzA zu erhalten. Ansonsten werden sie als ungeeignet abzulehnen.

Sportküstenschifferschein (SKS):

In welchen Regionen prüfen Sie die Sportküstenschifferschein Praxis?

Wir prüfen den Sportküstenschifferschein (SKS) regelmäßig in den Niederlanden. Sollten Sie eine andere Wunschdestination haben, sprechen Sie hierzu mit uns.


Bis wann muss die Prüfungsanmeldung spätestens beim Prüfungsausschuss eingegangen sein?

Der Anmeldeschluss liegt mindestens 14 Kalendertage vor dem Wunschtermin (Eingang der jeweils erforderlichen Anmelde- bzw. Zulassungsunterlagen einschl. der Gebühren beim Prüfungszentrum NRW). 
Bei zu spät eingegangenen Anmeldeunterlagen bzw. Gebühren ist eine Teilnahme am Wunschtermin nicht gewährleistet.

Muss ich zuerst die Theorieprüfung für den SKS ablegen?

Nein, sie können auch die Praxisprüfung zuerst ablegen. Sprechen Sie am besten hierzu mit Ihrer Ausbildungsstätte.

Welche SKS-Seemeilen als Nachweis gültig.

Alle ab 16 Jahren erworbenen Seemeilen werden als Nachweis anerkannt.


Wann muss ich meinen Seemeilennachweis Ihnen vorlegen?

Der Seemeilennachweis muss vor der Praxisprüfung vor Ort (am Tag der Prüfung) übergeben werden.


Sachkunde (SKN) und Fachkunde (FKN):

Gilt eine Waffenbesitzkarte als Sach-/Fachkundenachweis? 

Nein. Eine Waffenbesitzkarte wird ausgestellt, wenn man z.B. eine Prüfung als Jäger oder Sportschütze abgelegt und danach Waffen erworben hat. In der Jägerprüfung oder bei Sportschützen wurde das Kapitel IV des Waffengesetzes - Seenotsignale nicht geprüft. Deswegen gilt die Waffenbesitzkarte allein nicht als Sachkundenachweis.  

Wofür benötigt man einen Pyroschein?

Ein Pyroschein bescheinigt Ihnen, dass Sie darin ausgebildet sind, mit pyrotechnischen Notsignalen gemäß dem Waffen- und Sprengstoffrechtes umzugehen. Für einen Charter an der deutschen Küste sollte man mindestens einen FKN vorweisen. Denn für Charteryachten sind pyrotechnische Notsignale an Bord vorgeschrieben. 

Was ist ein FKN?

Beim Pyroschein unterscheidet man zwischen dem kleinen und dem großen Pyroschein. Der Kleine ist der sogenannte FKN (Fachkundenachweis) und der große Pyroschein ist der SKN (Sachkundenachweis). Der Fachkundenachweis erlaubt den Umgang mit Signalmitteln (FKN), die dem Sprengstoffrecht unterliegen (Klasse T 2). Voraussetzung hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie ein Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) oder See (SBF-See). Der FKN beinhaltet Theorie und Prüfung. Handfackeln und Rauchsignale können damit nicht nur eingesetzt, sondern auch erworben werden. Signalpistole und Signalrakete jedoch dürfen zwar benutzt, aber nicht erworben oder gelagert werden. Den SKN kann bei uns erworben werden.

Was ist ein SKN?

Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach den Waffen und Sprengstoffrecht (SKN) beinhaltet auch den FKN. Dabei geht es vor allem um die zusätzliche Signalpistole. Dafür muss ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Ohne den SKN kann man keine Signalpistole bekommen.