Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel (FKN)

Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel (FKN) gemäß § 1 Absatz 2 ErsteSprengV.

Der "Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel" kann bei entsprechender Teilnehmerzahl separat abgenommen werden oder, in Einzelfällen, auch bei den Prüfterminen für den Sportbootführerschein Binnen.

Zweck und Inhalt der Prüfung:

Die Prüfung soll zeigen, ob der Bewerber über ausreichende Kenntnisse verfügt die für den Umgang mit Seenotsignalmitteln erforderlich sind und zur praktischen Anwendung fähig ist.
Der theoretischen Teil der Prüfung liegt der ein Fragen- und Antwortenkatalog von 60 Fragen zugrunde.
Für die Prüfung stehen 4 Fragebögen mit jeweils 15 Fragen zur Verfügung.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus dem Nachweis der sicheren und praktischen Handhabung von Seenotsignalmitteln.

Zulassung zur Prüfung:

Prüfung:

Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.


Theoretische Prüfung:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen beanwortet werden.

Praktische Prüfung:

In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:




bild fkn