Häufig gestellte Fragen
Hier haben wir die wichtigsten Fragen zusammen gestellt.
Allgemeines und ärztliches Attest:
1. Für welchen Bereich ist das Prüfungszentrum NRW Prüfungen zuständig?
Wir sind für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig.
2. Stellt jeder Arzt ein ärztliches Attest für Sportbootführerscheinbewerber aus?
Nein, bitte sprechen Sie vorab mit Ihrem Arzt, ob dieser alle erforderlichen Unterlagen und die entsprechenden Farbunterscheidungskarten besitzt. Sollte ihr Arzt nicht alles untersuchen können, geht auch ein Augenoptiker, der nach DIN 58220 untersuchen kann und ein Hörgeräteakustikbetrieb. Wichtig ist, dass der Arzt am Schluss alles unterschreibt.
Wenn Sie keinen Arzt ihres Vertrauens finden, können sie auch die medizinische Tauglichkeitsuntersuchung Online machen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite https://www.nautic-fit.de.
WICHTIG - Drucken Sie bitte das Ärztliche Zeugnis im Duplexdruck. Das heißt beiden Seiten auf ein Blatt (Vorderseite & Rückseite), sonst dürfen wir es nicht annehmen!
3. Wie lange dauert eine Prüfung?
Dies ist ganz unterschiedlich und hängt von der Anzahl der Bewerber und Ihrer Prüfungsteile ab. Wir bemühen uns, die Prüfung ohne lange Wartezeiten durchzuführen. Zurzeit werden sie in einzelen Abschnitten bestellt.
4. Kann ich zur Prüfung meine Frau, Kinder oder Freunde mitbringen?
Gerne können Sie Frau, Kinder oder Freunde mitbringen. Allerdings ist die Prüfung keine öffentliche Veranstaltung und alle "Besucher", welche nicht an der Prüfung teilnehmen, müssen den Raum während der Prüfung verlassen. Gerne kann Ihre Begleitung auf Sie warten.
5. Gibt es auch eine Segelqualifikation zum Sportbootführerschein See?
Nein. Der Sportbootführerschein See beinhaltet in Theorie und Praxis weniger Kenntnisse über Motorkunde (und kein Segelwissen), sondern beschäftigt sich mit Navigation, Recht und Seemannschaft. Vergleichbar mit dem, was der Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor ist, hat man die Möglichkeit sein Wissen nach dem Erwerb des Sportbootführerscheines See auszubauen, indem man den Sportküstenschifferschein (SKS) macht. Hier werden neben zusätzlichem Wissen zu den erwähnten Bereichen auch wieder Segelkenntnisse in Theorie und Praxis abverlangt.
6. Empfiehlt es sich den Sportbootführerschein See und den Sportbootführerschein Binnen am selben Tage prüfen zu lassen?
Nein. Dieses sollte man nur dann in Erwägung ziehen, wenn man sowieso schon durch praktisches Wissen vorbelastet ist. 255 Fragen und 15 Kartenaufgaben beim Sportbootführerschein See plus 181 Fragen beim Sportbootführerschein Binnen unter Motor überfordern einige Bewerber. Den Binnenschein kann man einfach beim nächsten Termin prüfen lassen. Vielleicht zusammen mit der pyrotechnischen Prüfung FKN.
7. Mein Sportbootführerschein / Segelschein / Funkzeugnis ist mir abhandengekommen. Was muss ich tun, um eine Ersatzausfertigung zu bekommen?
Die Prüfungsausschüsse schicken nach bestandener Prüfung die Daten zu einer zentralen Stelle bei den Wassersportverbänden. Die alten Daten über Funkprüfungen sind von der Bundesnetzagentur zu den Verbänden geschickt worden. Zu erreichen ist der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) unter:
Deutscher Motoryachtverband e. V.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
Telefon: (02 03) 8 09 58 0
Telefax: (02 03) 8 09 58 58
E-Mail: info(at)dmyv.de
Internet: www.dmyv.de
Anmeldung und Gebühren:
1. Bis wann muss die Prüfungsanmeldung spätestens beim Prüfungsausschuss eingegangen sein?
Der Anmeldeschluss liegt beim Sportbootführerschein bei mindestens 7 Tagen, Funk 14 Tagen und SKN 21 Tage vor dem Wunschtermin (Eingang der jeweils erforderlichen Anmelde- bzw. Zulassungsunterlagen einschl. der Gebühren beim Prüfungszentrum NRW). Bei zu spät eingegangenen Anmeldeunterlagen bzw. Gebühren ist eine Teilnahme am Wunschtermin nicht gewährleistet.
4. Woher erhalte ich Unterlagen zur Prüfungsanmeldung?
Sie können sich ab sofort Online anmelden und bekommen den Termin sofort bestätigt, Sie befinden sich im Service Bereich, unter Download auch alle Formulare, die Sie benötigen. Wenn Sie an der Prüfung über eine Ausbildungsstätte teilnehmen, wenden Sie sich am besten an diese.
5. Ist eine Teilnahme an einem Kurs notwendig?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Kurs nicht notwendig, allerdings müssen Sie daran denken, dass Sie je nach Prüfung auch eine Praxisprüfung ablegen müssen. Für diese müssen Sie ein zugelassenes Schiff mit einem Schiffsführer zur Verfügung stellen. Wir empfehlen eine fundierte Ausbildung bei einer Ausbildungsstätte in Ihrer Nähe.
6. Welchen Sportbootführerschein benötige ich?
Das hängt davon ab, wo man fahren möchte.
Amtlich vorgeschrieben sind die Sportbootführerscheine Binnen zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, mit Ausnahme des Rheins (größer 15 m), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 3,68 kW (5 PS) auf dem Rhein ausgestattet sind. Auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. D.h. anders als auf der Straße benötigen Sie im Seegebiet den Seeschein und im Binnenbereich den Binnenschein. Beim Binnenschein gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine freiwillige Segelqualifikation zu erwerben. Dieser Segelzusatz soll einen Einblick ins Segeln geben, und wird ggf. von Vermietern beim Chartern von Jollen verlangt und wird auf bestimmten Gewässern benötigt.
7. Stellt die Prüfungskommission ein Boot zur praktischen Prüfung?
Nein. Die Prüfungsausschüsse nehmen nur die praktische Fahrprüfung ab. Ein Prüfungsboot wird nicht und darf auch nicht gestellt werden. Entweder der Bewerber wendet sich an eine Wassersportschule und kommt nach der Ausbildung auf diesem Boot zur Prüfung oder man muss das eigene Boot mitbringen.
8. Können bereits vorhandene Fahrerlaubnisse (SBF Seeschifffahrtsstraßen/Binnenschifffahrtsstraßen) mit auf den neuen Kartenführerschein eingetragen werden?
Ja, dazu müssen die alten SBF im Original bei der Prüfung abgegeben werden.
9. Wann kann ein vorläufiger SBF erteilt/bestellt werden und was kostet er?
Der vorläufige Sportbootführerschein (drei Monate gültig) kann mit de eingereichten Prüfungsunterlagen und am Prüfungstermin noch beantragt werden. Er wird dann entsprechend der beantragten Geltungsbereiche und Antriebsarten nach bestandener Prüfung zugeschickt. Bei Nichterscheinen oder Nichtbestehen der Prüfung/von Prüfungsteilen darf die Gebühr nicht erstattet werden und verfällt damit. Die Gebühr beträgt 23,83 Euro.
10. Wie kommt es zu einer Differenz von 7,06 € bei der SBF-See/Binnen Prüfung?
Ich mache SBF-See und Binnen an einem Tag. (147,31 + 30,23 = 177,54 €) Hier haben sie den SBF-See bestanden und machen eine Ergänzungsprüfung Binnen.
Ich mache an einem Tag nur die SBF-See und Binnen Theorie, dann ist die SBF Binnen Prüfung keine Ergänzung, sondern eine Vollprüfung, weil sie den SBF-See noch nicht bestanden haben. (nicht 30,23 € + 7,06 € = 37,29 €)
Ich mache SBF-See und Binnen an einem Tag. (147,31 + 30,23 = 177,54 €) Hier haben sie den SBF-See nicht bestanden und machen somit keine Ergänzungsprüfung Binnen für 30,23 €, sondern müssen 7,06 € für Binnen und die Gebühr für die Wiederholung des nicht bestandenen SBF See Teil, nachzahlen.
Sprechfunkzeugnisse:
1. Wie lange ist mein Sprechfunkzeugnis gültig?
Funkzeugnisse in der Sportschifffahrt sind lebenslang gültig.
2. Ist die Teilnahme an einem Kurs erforderlich?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Kurs nicht notwendig.
3. An welchem Funkgerät wird die Funkprüfung abgenommen?
Das Prüfungszentrum NRW des DMYV ist mit den Anlage ICOM IC-M323, ICOM-M503/DS 100 und ICOM-M505 ausgestattet. Diese Anlagen werden zu den Prüfungen zum Funkbetriebszeugnis SRC und dem Sprechfunkzeugnis UBI mitgebracht. Selbstverständlich können Sie auch die Sprechfunkanlage Ihrer Schule zu einer Prüfung mitbringen. LRC Prüfungen finden an der Transas oder Frey PC Simulation statt. Wahl der Funkanlage durch den Teilnehmer Dem Teilnehmer obliegt die Wahl des Gerätes für die Prüfung. Er kann, anstatt der vom Prüfungsausschuss gestellten Geräte bzw. Simulationsanlagen, auch seine eigene, zugelassene und funktionsbereite Funkanlage bzw. Inmarsat-Anlage (mit geeignetem Netzteil und Antennen-Ersatzlast [Dummyload]) mitbringen. Durch den Teilnehmer mitgebrachte Geräte muss die Programmierung (Menüführung) Prüfungskonform sein. Die Anlagen müssen angemeldet sein, um entsprechende MMSI und ATIS-Kennungen von der BNetzA zu erhalten. Ansonsten werden sie als ungeeignet abzulehnen.
Sportküstenschifferschein (SKS):
1. In welchen Regionen prüfen Sie die Sportküstenschifferschein Praxis?
Wir prüfen den Sportküstenschifferschein (SKS) regelmäßig in den Niederlanden. Sollten Sie eine andere Wunschdestination haben, sprechen Sie hierzu mit uns.
2. Bis wann muss die Prüfungsanmeldung spätestens beim Prüfungsausschuss eingegangen sein?
Der Anmeldeschluss liegt mindestens 14 Kalendertage vor dem Wunschtermin (Eingang der jeweils erforderlichen Anmelde- bzw. Zulassungsunterlagen einschl. der Gebühren beim Prüfungszentrum NRW). Bei zu spät eingegangenen Anmeldeunterlagen bzw. Gebühren ist eine Teilnahme am Wunschtermin nicht gewährleistet.
3. Muss ich zuerst die Theorieprüfung für den SKS ablegen?
Nein, sie können auch die Praxisprüfung zuerst ablegen. Sprechen Sie am besten hierzu mit Ihrer Ausbildungsstätte.
4. Welche SKS-Seemeilen als Nachweis gültig.
Alle ab 16 Jahren erworbenen Seemeilen werden als Nachweis anerkannt.
5. Wann muss ich meinen Seemeilennachweis Ihnen vorlegen?
Der Seemeilennachweis muss vor der Praxisprüfung vor Ort (am Tag der Prüfung) übergeben werden.
Sachkunde (SKN) und Fachkunde (FKN):
1. Gilt eine Waffenbesitzkarte als Sach-/Fachkundenachweis?
Nein. Eine Waffenbesitzkarte wird ausgestellt, wenn man z.B. eine Prüfung als Jäger oder Sportschütze abgelegt und danach Waffen erworben hat. In der Jägerprüfung oder bei Sportschützen wurde das Kapitel IV des Waffengesetzes - Seenotsignale nicht geprüft. Deswegen gilt die Waffenbesitzkarte allein nicht als Sachkundenachweis.
2. Wofür benötigt man einen Pyroschein?
Ein Pyroschein bescheinigt Ihnen, dass Sie darin ausgebildet sind, mit pyrotechnischen Notsignalen gemäß dem Waffen- und Sprengstoffrechtes umzugehen. Für einen Charter an der deutschen Küste sollte man mindestens einen FKN vorweisen. Denn für Charteryachten sind pyrotechnische Notsignale an Bord vorgeschrieben.
3. Was ist ein FKN?
Beim Pyroschein unterscheidet man zwischen dem kleinen und dem großen Pyroschein. Der Kleine ist der sogenannte FKN (Fachkundenachweis) und der große Pyroschein ist der SKN (Sachkundenachweis). Der Fachkundenachweis erlaubt den Umgang mit Signalmitteln (FKN), die dem Sprengstoffrecht unterliegen (Klasse T 2). Voraussetzung hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie ein Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) oder See (SBF-See). Der FKN beinhaltet Theorie und Prüfung. Handfackeln und Rauchsignale können damit nicht nur eingesetzt, sondern auch erworben werden. Signalpistole und Signalrakete jedoch dürfen zwar benutzt, aber nicht erworben oder gelagert werden. Den SKN kann bei uns erworben werden.
4. Was ist ein SKN?
Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach den Waffen und Sprengstoffrecht (SKN) beinhaltet auch den FKN. Dabei geht es vor allem um die zusätzliche Signalpistole. Dafür muss ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein. Ohne den SKN kann man keine Signalpistole bekommen.