Prüfungszentrum NRW
Liebe Prüfungsbewerber*innen,
ab sofort haben Sie hier die Möglichkeit, sich Online zu einer Prüfung bei unserem Prüfungszentrum anzumelden. Sofern der Termin noch verfügbar ist, erhalten Sie eine sofortige Bestätigung für den gewünschten Prüfungstermin. Die Online-Anmeldung gilt jedoch nur für NEUANMELDUNGEN.
Für Bewerber*innen, deren Unterlagen bereits bei uns vorliegen und die sich für eine Teil- oder Wiederholungsprüfung anmelden möchten, reicht eine E-Mail mit folgenden Angaben aus:
- Terminwunsch, an welcher der von uns angebotenen Prüfungstermine Sie teilnehmen möchten
- was Sie an diesem Tag für eine Prüfung machen möchten (Teil- oder Wiederholungsprüfung z.B. Theorie SBF See oder Praxis SBF See)
- Ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum
- falls Sie eine praktische Fahrprüfung für den Sportbootführerschein ablegen möchten, geben Sie bitte auf jeden Fall auch den Namen der Bootsfahrschule an, bei der Sie Ihre Fahrstunden absolviert haben.
Etwa 3 Tage vor Ihrem gewünschten Prüfungstermin teilen wir Ihnen per E-Mail die genaue Anfangszeit der Prüfung mit.
Herzlich Willkommen im DMYV Prüfungszentrum NRW.
- amtliche Sportbootführerscheine mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Motor (SBF Binnen)
- amtliche Sportbootführerscheine mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segeln (SBF Binnen)
- amtliche Sportbootführerscheine mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (SBF See)
- den Sportküstenschifferschein (SKS)
- amtlicher Sachkundenachweise (SKN) für Seenotsignalpistolen nach dem Waffenrecht
- den Fachkundenachweise (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht
- das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis / Short Range Certificate (SRC)
- das Allgemeine Funkbetriebszeugnis / Long Range Certificate (LRC)
in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) durchzuführen und zu bescheinigen.
Achtung – Wir prüfen wieder den Sachkundenachweis (SKN) für Seenotsignalpistolen nach Waffenrecht!
Wichtige Mitteilung!
Die kompletten COVID-Hygienemaßnahmen finden Sie hier
Sie können sich gern zu allen Prüfungen weiterhin anmelden. Sollten auch nach dem 07.03.2021 geplante Prüfungen verschoben werden müssen, können sie den Termin jederzeit kostenlos umbuchen. Dazu benötigen wir nur eine E-Mail von Ihnen. Bereits entrichtete Prüfungsgebühren verfallen selbstverständlich nicht.
Sollte Ihr bereits mitgeteilter Wunschtermin innerhalb des Lockdown-Zeitraums liegen, können sie uns gern einen neuen Terminwunsch per Mail zusenden. Wir melden und dann kurz vor dem neuen Termin und teilen Ihnen ihre Startzeit mit.
Hinweis zu FRISTEN:
Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Fristen vom 13. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 gehemmt waren, gelten für die Wiederholung von Prüfungen und Ablegung einzelner Prüfungsteile folgende Stichtagsregelungen:
Sportbootführerschein bis zum 30. Juni 2021
Funkzeugnisse (SRC, LRC und UBI) bis zum 30. Juni 2021
Sportküstenschifferschein bis zum 30. Juni 2022
Falls für Ihre Prüfung die Ein- oder Zweijahresfrist mit der oben genannten Lockdown-Frist überlappt, verlängert sich die Frist automatisch auf die oben genannten Stichtage.
Ein entsprechender Erlass zur Fristenhemmung für den seit 16.12.2020 geltenden Lockdown wird derzeit vom Bundesverkehrsministerium vorbereitet.